Was ist die IBI, wann und wie viel zahlt man in der Valencianischen Gemeinschaft

von | Praktische Ratschläge

Die Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles, IBI) gehört zu den regelmäßigen Kosten, die mit dem Eigentum an einer Immobilie verbunden sind. Sie wird jährlich gezahlt, doch ihre Höhe und der Zahlungstermin sind nicht in allen Gemeinden gleich.

In diesem Artikel erklären wir, was die IBI ist, wer sie zahlen muss, wie sie berechnet wird und was Sie beachten sollten, wenn Sie Eigentümer sind oder den Kauf einer Immobilie in der Valencianischen Gemeinschaft erwägen.

Que es el IBI en la Comunidad valenciana

Was ist die IBI?

Die IBI ist eine kommunale Steuer, die den Besitz bestimmter Rechte an Immobilien besteuert. Sie gilt unter anderem für Wohnungen und Häuser, Geschäftsräume, Grundstücke, Garagen und Abstellräume.

Auch wenn von der IBI in der Valencianischen Gemeinschaft die Rede ist, handelt es sich nicht um eine Steuer der Autonomen Gemeinschaft. Für ihre Verwaltung, Festsetzung und Erhebung sind die Gemeinden zuständig. Diese legen innerhalb der durch die staatliche Gesetzgebung vorgegebenen Grenzen auch den Steuersatz und bestimmte Vergünstigungen fest.

Der Steuerbescheid kann sich auf unterschiedliche Arten von Immobilien beziehen:

  • Städtische Immobilien.
  • Ländliche Immobilien.
  • Immobilien mit besonderen Merkmalen.

Bei einer Immobilie in einer Wohnanlage wie Cumbre del Sol handelt es sich in der Regel um eine städtische Immobilie.

Wer muss die IBI zahlen?

Gegenüber der Gemeinde ist die Person zahlungspflichtig, die am Tag der Steuerentstehung als Steuerschuldner gilt. Bei einem gewöhnlichen Immobilienkauf ist dies normalerweise der Eigentümer der Immobilie am 1. Januar des betreffenden Jahres.

Das bedeutet: Wenn eine Immobilie im Laufe des Jahres verkauft wird, kann die Gemeinde den vollständigen Steuerbetrag von der Person verlangen, die am 1. Januar Eigentümer war, auch wenn die Übertragung erst einige Monate später notariell beurkundet wird.

Zahlungspflichtig können auch Inhaber anderer Rechte an der Immobilie sein, zum Beispiel:

  • Eine Verwaltungskonzession.
  • Ein Erbbaurecht.
  • Ein Nießbrauchsrecht.
  • Das Eigentumsrecht.

Besteht beispielsweise ein Nießbrauch, muss die Situation geprüft werden, um festzustellen, wer als Steuerschuldner gilt.

Wann wird die IBI in der Valencianischen Gemeinschaft gezahlt?

Für die Zahlung der IBI gibt es in der gesamten Valencianischen Gemeinschaft keinen einheitlichen Termin. Jede Gemeinde legt ihren Steuerkalender fest und kann die Erhebung an eine Einrichtung der Provinz delegieren.

Daher können für zwei Immobilien in verschiedenen Gemeinden unterschiedliche Zahlungsfristen gelten, selbst wenn sie in derselben Provinz liegen.

Den jeweiligen Zahlungszeitraum können Sie anhand folgender Quellen prüfen:

  • Steuerkalender der Gemeinde.
  • Elektronisches Verwaltungsportal der Gemeinde.
  • Für die Steuererhebung zuständige Stelle.
  • Letzter Steuerbescheid.
  • Mitteilungen an den Eigentümer oder an die Person, über deren Konto die Zahlung per Lastschrift erfolgt.

In vielen Gemeinden der Provinz Alicante wird die Erhebung von SUMA Gestión Tributaria verwaltet. Der Kalender unterscheidet je nach Steuerart und Gemeinde unterschiedliche Zahlungszeiträume.

Wann wird die IBI in Cumbre del Sol gezahlt?

Cumbre del Sol gehört zur Gemeinde El Poble Nou de Benitatxell. Dort werden die Verwaltung und Erhebung der IBI von SUMA Gestión Tributaria durchgeführt.

Der freiwillige Zahlungszeitraum kann sich von Jahr zu Jahr ändern. Deshalb empfiehlt es sich, jährlich den für die Gemeinde geltenden Steuerkalender zu prüfen.

Bei erteiltem Lastschriftmandat wird der Betrag innerhalb der festgelegten Frist vom Bankkonto abgebucht. Andernfalls muss der Eigentümer den Zahlungsbeleg anfordern und die Steuer vor Ablauf des freiwilligen Zahlungszeitraums begleichen.

Wie hoch ist die IBI in der Valencianischen Gemeinschaft?

Es gibt keinen festen Betrag, der für alle Immobilien in der Valencianischen Gemeinschaft gilt. Die Höhe hängt hauptsächlich von der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage der Immobilie, dem von der Gemeinde beschlossenen Steuersatz sowie möglichen Vergünstigungen oder Zuschlägen ab.

Der Betrag ergibt sich, indem der von der Gemeinde beschlossene Steuersatz auf die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage der Immobilie angewendet wird:

IBI-Bruttobetrag = steuerpflichtige Bemessungsgrundlage × kommunaler Steuersatz

Anschließend können die jeweiligen Vergünstigungen oder Zuschläge angewendet werden. Deshalb können zwei Immobilien mit einem ähnlichen Marktpreis je nach Katasterwert, Gemeinde, Fläche, zugehörigen Nebeneinheiten und anwendbaren Vergünstigungen unterschiedlich hohe Beträge zahlen.

Die IBI wird nicht unmittelbar auf den Kauf- oder Verkaufspreis der Immobilie berechnet, sondern auf die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage, die aus der Katasterbewertung hervorgeht.

So erfahren Sie, wie viel IBI für eine Immobilie gezahlt wird

Am einfachsten lässt sich die Höhe der Steuer über den letzten IBI-Steuerbescheid der Immobilie feststellen.

Darin finden sich in der Regel Angaben wie:

  • Eigentümer.
  • Katasterreferenz.
  • Anschrift der Immobilie.
  • Katasterwert.
  • Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
  • Steuersatz.
  • Vergünstigungen.
  • Endbetrag.
  • Steuerjahr, auf das sich der Bescheid bezieht.

Die Informationen können auch über das elektronische Verwaltungsportal der Gemeinde oder der für die Erhebung zuständigen Stelle abgerufen werden.

In den von SUMA verwalteten Gemeinden kann der Steuerpflichtige eine Kopie des Bescheids erhalten und die Immobilie anhand von Angaben wie Anschrift, Katasterreferenz oder fester Objektnummer identifizieren.

Wenn Sie den Kauf einer Immobilie erwägen, empfiehlt es sich, den Verkäufer um den zuletzt bezahlten IBI-Bescheid zu bitten. So lassen sich die jährlichen Kosten ermitteln und prüfen, welche Objekte darin enthalten sind.

Was passiert, wenn die IBI nicht rechtzeitig gezahlt wird?

Wird der Steuerbescheid nicht innerhalb des freiwilligen Zahlungszeitraums beglichen, beginnt das Vollstreckungsverfahren.

Ab diesem Zeitpunkt können folgende Maßnahmen beziehungsweise Kosten anfallen:

  • Zuschläge.
  • Verzugszinsen.
  • Verfahrenskosten.
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
  • Pfändungen, wenn die Forderung weiterhin unbezahlt bleibt.

SUMA weist darauf hin, dass offene Bescheide nach Ablauf des freiwilligen Zahlungszeitraums in das Vollstreckungsverfahren übergehen und die entsprechenden Zuschläge verursachen.

Dass der Zahlungsbescheid nicht zugestellt wurde, hebt die Pflicht zur Zahlung der Steuer nicht auf. Erhält der Eigentümer keinen Bescheid, muss er ihn bei der Gemeinde oder der für die Erhebung zuständigen Stelle anfordern.

Müssen auch nicht in Spanien ansässige Eigentümer die IBI zahlen?

Ja. Die Pflicht zur Zahlung der IBI hängt nicht davon ab, ob der Eigentümer in Spanien steuerlich ansässig ist.

Ein nicht in Spanien ansässiger Eigentümer, der eine Immobilie in der Valencianischen Gemeinschaft besitzt, muss die Steuer unter denselben allgemeinen Bedingungen wie ein dort ansässiger Eigentümer zahlen.

Folgende Angaben sollten stets aktuell gehalten werden:

  • Anschrift für den Empfang von Mitteilungen.
  • Kontaktdaten.
  • Bankkonto für das Lastschriftverfahren.
  • Angaben zum Vertreter, sofern vorhanden.
  • Im Kataster eingetragene Eigentumsverhältnisse der Immobilie.

Die IBI darf nicht mit anderen Steuern verwechselt werden, die nicht in Spanien ansässige Eigentümer betreffen können, etwa der Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR).

Eine Immobilie in Cumbre del Sol kaufen und ihre jährlichen Kosten kennen

Vor dem Kauf einer Immobilie in Cumbre del Sol empfiehlt es sich, den letzten IBI-Bescheid einzusehen und zu prüfen, ob der Immobilie mehrere Katasterreferenzen zugeordnet sind, etwa für Garage, Abstellraum oder Grundstück.

Diese Informationen ermöglichen eine bessere Einschätzung der jährlichen Kosten der Immobilie und helfen, Abweichungen zwischen dem erwarteten Betrag und den tatsächlichen Kosten für den neuen Eigentümer zu vermeiden.

Bei Cumbre del Sol Pre-Owned helfen wir Ihnen, die verfügbaren Immobilien kennenzulernen, und stellen Ihnen die nötigen Informationen zur Verfügung, damit Sie sowohl ihre Merkmale als auch die mit dem Kauf und dem Unterhalt der Immobilie verbundenen Kosten beurteilen können.

Kontaktieren Sie unser Team, um eine Immobilie in Cumbre del Sol zu finden, die Ihren Bedürfnissen entspricht, und mehr über die mit der Immobilie verbundenen Kosten zu erfahren.

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Häufig gestellte Fragen zur IBI

Wird die IBI anhand des Kaufpreises berechnet?

Nein. Die Steuer wird auf Grundlage des Katasterwerts und der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage berechnet, nicht direkt anhand des Markt- oder Kaufpreises.

Wer zahlt die IBI, wenn das Haus verkauft wird?

Gegenüber der Gemeinde ist die Person verantwortlich, die am 1. Januar Eigentümer war. Der Verkäufer kann dem Käufer jedoch den anteiligen Betrag ab Übergabe der Immobilie in Rechnung stellen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

Kann die IBI zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden?

Ja. Die Parteien können eine anteilige Aufteilung vereinbaren. Gibt es keine abweichende Vereinbarung, lässt die Rechtsprechung zu, dass der Verkäufer dem Käufer den Betrag für den Zeitraum in Rechnung stellt, in dem dieser Eigentümer war.

Müssen ausländische Eigentümer die IBI zahlen?

Ja. Alle Eigentümer unterliegen unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit oder steuerlichen Ansässigkeit der IBI.

<a href="https://www.cumbredelsolpreowned.com/de/author/cumbredelsolpreowned/" target="_self">Kurt Op de Beeck</a>

Kurt Op de Beeck

Author & Real Estate Expert

Residente en la Costa Blanca desde 1979 y con experiencia en el sector inmobiliario desde 1987, dedico mi vida profesional a ayudar a las personas a encontrar el hogar ideal en esta región privilegiada. Desde 1994 me especializo en la comercialización de propiedades en la urbanización Cumbre del Sol, lo que me ha permitido conocer a fondo cada rincón, cada vista y cada oportunidad que este enclave único ofrece. Hablo neerlandés, francés, inglés, alemán, castellano y valenciano, lo que me permite comunicarme con fluidez con clientes de muy diversas nacionalidades. Mi manera de trabajar se basa en la transparencia, el compromiso y la atención al detalle, acompañando personalmente a cada cliente en todo el proceso para que su experiencia sea clara, segura y sin complicaciones. En Cumbre del Sol Pre-Owned, pongo mi experiencia, mi conocimiento local y mi pasión al servicio de quienes buscan no solo una propiedad, sino un verdadero hogar con vistas al mar y calidad de vida.