Der Kauf einer Immobilie in der Valencianischen Gemeinschaft im Jahr 2026 hat ein entscheidendes Datum, das Sie von Anfang an kennen sollten: den 1. Juni 2026.
Die allgemeine Grunderwerbsteuer (ITP) für Bestandsimmobilien sinkt auf 9 % für Immobilien bis zu 1.000.000 €, während die Stempelsteuer (AJD) auf 1,4 % sinkt. Wenn Sie eine Neubauimmobilie kaufen, zahlen Sie in der Regel 10 % Mehrwertsteuer und AJD; wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen, zahlen Sie normalerweise ITP.
Einfach gesagt hängt in der Valencianischen Gemeinschaft die wichtigste Steuer vom Immobilientyp ab.
Bestandsimmobilie = ITP. Neubau = Mehrwertsteuer + AJD.
Dazu kommen weitere übliche Kosten wie Notar, Grundbuch, Verwaltung oder Ausgaben im Zusammenhang mit einer Hypothek, daher ist es ratsam, die Gesamtkosten vor der Unterzeichnung zu berechnen.
Welche Steuern fallen beim Kauf einer Immobilie in der Valencianischen Gemeinschaft 2026 an
Der wichtigste Unterschied besteht darin, ob es sich um eine Neubauimmobilie oder eine Bestandsimmobilie handelt.
Wenn Sie eine Bestandsimmobilie kaufen
Die wichtigste Steuer beim Kauf einer Bestandsimmobilie in der Valencianischen Gemeinschaft ist die Grunderwerbsteuer (ITP).
Ab dem 1. Juni 2026 gilt folgendes Schema:
- 9 % → allgemeiner Steuersatz (die meisten Käufe von Bestandsimmobilien)
- 11 % → Immobilien über 1.000.000 €
Das bedeutet, dass die Steuer bei einer Standardtransaktion im Vergleich zu den Vorjahren sinkt und die Gesamtkosten des Kaufs direkt reduziert.
Steuern beim Kauf einer Neubauimmobilie
Wenn Sie direkt vom Bauträger kaufen, zahlen Sie keine ITP. Stattdessen fallen an:
- Mehrwertsteuer (10 %) auf den Kaufpreis
- AJD (1,4 %) ab dem 1. Juni 2026
Diese zweite Steuer wird auf die notarielle Urkunde angewendet.
Wie wird die ITP in der Valencianischen Gemeinschaft berechnet
Die ITP wird nicht immer ausschließlich auf den Kaufpreis berechnet. Die Bemessungsgrundlage ist der höhere der folgenden beiden Werte:
- Der im Kaufvertrag angegebene Preis
- Der Katasterreferenzwert der Immobilie
In der Praxis kann die Steuerbehörde, wenn Sie unter dem Referenzwert kaufen, die Steuer auf diesen höheren Wert berechnen.
Vergleichstabelle der ITP in der Valencianischen Gemeinschaft
|
Art der ITP |
Wann sie angewendet wird |
Satz |
|
Allgemeine ITP bis 31. Mai 2026 |
Bestandsimmobilie, allgemeines System |
10 % |
|
Allgemeine ITP ab 1. Juni 2026 |
Bestandsimmobilie bis 1.000.000 € |
9 % |
|
ITP für höherwertige Immobilien |
Bestandsimmobilie über 1.000.000 € |
11 % |
|
Ermäßigte ITP für junge Käufer unter 35 Jahren |
Je nach Voraussetzungen und Fällen |
6 % oder 8 % |
|
Ermäßigte ITP für Großfamilien / Alleinerziehende |
Je nach Voraussetzungen und Immobilienwert |
3 % oder 4 % |
|
Ermäßigte ITP für Menschen mit Behinderung |
Je nach Voraussetzungen und Immobilienwert |
3 %, 4 % oder 6 % / 8 % |
Wer kann weniger Steuern zahlen (ermäßigte Sätze)
In der Valencianischen Gemeinschaft zahlt nicht jeder den allgemeinen ITP-Satz. Es gibt ermäßigte Steuersätze für bestimmte Gruppen, sofern eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt wird.
In den meisten Fällen gelten diese Vorteile, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz genutzt wird.
Junge Käufer unter 35 Jahren
Junge Käufer können eine ermäßigte ITP erhalten, wenn sie wirtschaftliche Voraussetzungen erfüllen und die Immobilie als Hauptwohnsitz erwerben.
Diese Gruppe gehört zu den steuerlich am stärksten begünstigten, insbesondere bei Erstkäufen.
Großfamilien oder Alleinerziehende
Es gibt auch Ermäßigungen für Familien mit höherer finanzieller Belastung.
Diese Vergünstigungen sollen den Zugang zu Wohneigentum erleichtern und sind in der Regel abhängig von:
- Einkommen
- Immobilienwert
- Nutzung als Hauptwohnsitz
Menschen mit Behinderung
Personen mit anerkannter Behinderung können von ermäßigten ITP-Sätzen profitieren.
Der Grad der Ermäßigung kann je nach Behinderungsgrad und den Bedingungen der Transaktion variieren.
Was Sie prüfen sollten, bevor Sie einen ermäßigten Steuersatz anwenden
Bevor Sie davon ausgehen, weniger Steuern zu zahlen, ist es wichtig zu überprüfen:
- Ob Sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen
- Ob die Immobilie Ihr Hauptwohnsitz sein wird
- Ob der Immobilienwert innerhalb der festgelegten Grenzen liegt
- Ob Sie Ihre Situation nachweisen können (Alter, Familie, Behinderung usw.)
Wenn nicht alle Bedingungen erfüllt sind, gilt der allgemeine Steuersatz.
Weitere Kosten beim Immobilienkauf in der Valencianischen Gemeinschaft über die Steuern hinaus
Neben den Steuern (ITP, MwSt. oder AJD) gibt es eine Reihe von obligatorischen und üblichen Kosten, die Sie in Ihr Budget einbeziehen sollten.
Auch wenn sie anfangs nicht immer berücksichtigt werden, können sie mehrere tausend Euro zusätzlich ausmachen.
Notar
Der Notar ist die Kostenstelle für die Beurkundung des Kaufs durch eine öffentliche Urkunde.
- Er hängt vom Immobilienpreis ab
- Auch die Komplexität der Transaktion beeinflusst die Kosten
Geschätzte Kosten: zwischen 500 € und 1.500 €
Es handelt sich um eine verpflichtende Ausgabe: Ohne notarielle Urkunde können Sie den Kauf nicht abschließen.
Grundbuch
Nach der Unterzeichnung der Urkunde muss die Immobilie im Grundbuch auf Ihren Namen eingetragen werden.
- Bestätigt, dass Sie der rechtmäßige Eigentümer sind
- Schützt vor Dritten (Schulden, Belastungen usw.)
Geschätzte Kosten: zwischen 600 € und 1200 €
Rechtlich ist es nicht verpflichtend, in der Praxis jedoch unverzichtbar (insbesondere bei einer Hypothek).
Verwaltung
Die Gestoría übernimmt die gesamte administrative Abwicklung:
- Abwicklung der Steuern (ITP, AJD usw.)
- Eintragung im Grundbuch
- Dokumentenverwaltung
Geschätzte Kosten: zwischen 300 € und 600 €
Es ist optional, wenn Sie ohne Hypothek kaufen, aber sehr üblich, um Fehler zu vermeiden und Zeit zu sparen.
Hypothekenkosten (bei Finanzierung)
Wenn Sie mit Finanzierung kaufen, gibt es zusätzliche Kosten, die Sie berücksichtigen sollten.
Immobilienbewertung
Sie ist verpflichtend, damit die Bank den Wert der Immobilie ermitteln kann.
Geschätzte Kosten: zwischen 250 € und 600 €
Weitere damit verbundene Kosten
Nach aktueller Gesetzgebung:
- Die Bank übernimmt den Großteil der Kosten für die Formalisierung der Hypothek
- Der Käufer trägt weiterhin einige operative Kosten (wie die Bewertung)
Dies hat die anfänglichen Kosten im Vergleich zu früheren Jahren deutlich reduziert.
Wie viel werde ich tatsächlich an Steuern beim Kauf einer Immobilie in der Valencianischen Gemeinschaft zahlen
Der Preis einer Immobilie ist nicht die tatsächlichen Kosten der Transaktion.
Um zu wissen, wie viel Sie wirklich zahlen werden, müssen Sie Steuern + Nebenkosten addieren.
Als schnelle Orientierung in der Valencianischen Gemeinschaft:
- Bestandsimmobilie: zwischen 10 % und 12 % zusätzlich
- Neubauimmobilie: zwischen 12 % und 14 % zusätzlich
Was dieser Prozentsatz beinhaltet
Diese zusätzlichen Kosten umfassen:
- Steuern (ITP oder MwSt. + AJD)
- Notar
- Grundbuch
- Gestoría (falls genutzt)
- Bewertung (bei Hypothek)
Das heißt, es handelt sich nicht um eine „geschätzte“ Marge, sondern um die tatsächlichen Kosten, die erforderlich sind, um den Kauf abzuschließen.
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Häufig gestellte Fragen zu Steuern beim Kauf einer Immobilie in der Valencianischen Gemeinschaft
Welche Steuer fällt beim Kauf einer Bestandsimmobilie in der Valencianischen Gemeinschaft an?
Es wird die Grunderwerbsteuer (ITP) gezahlt.
Ab dem 1. Juni 2026 beträgt der allgemeine Steuersatz 9 % in den meisten Fällen.
Welche Steuern fallen beim Kauf einer Neubauimmobilie an?
Beim Kauf einer Neubauimmobilie gelten:
- Mehrwertsteuer von 10 %
- AJD von 1,4 % (ab Juni 2026)
In diesem Fall fällt keine ITP an.
Wann tritt die Senkung der ITP in Kraft?
Am 1. Juni 2026.
Ab diesem Datum sinkt der allgemeine Steuersatz von 10 % auf 9 %.
Auf welchen Wert wird die ITP berechnet?
Die ITP wird auf den höheren der folgenden beiden Werte berechnet:
- Der Kaufpreis
- Der Katasterreferenzwert
Dies ist entscheidend, da es dazu führen kann, dass Sie mehr zahlen als erwartet.
Gibt es ermäßigte ITP-Sätze?
Ja. Sie können angewendet werden auf:
- Junge Käufer unter 35 Jahren
- Großfamilien oder Alleinerziehende
- Menschen mit Behinderung
Vorausgesetzt, die entsprechenden Bedingungen werden erfüllt (Hauptwohnsitz, Einkommen usw.).
Wie viel Geld benötige ich zusätzlich zum Immobilienpreis?
Als Orientierung:
- Bestandsimmobilie → 10 % – 12 % zusätzlich
- Neubauimmobilie → 12 % – 14 % zusätzlich
Dieser Betrag umfasst die Steuern und alle damit verbundenen Kosten.
